Ordo Fratrum Minorum Capuccinorum IT

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updated 6:15 PM UTC, Mar 18, 2024

Die Generalprokur

Die Prokur verhandelt im Namen des Ordens mit dem Staatssekretariat und mit allen Dikasterien der Römischen Kurie, mit Ausnahme der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, mit der zu verhandeln in der eigenen Kompetenz des Generalpostulators liegt. Am häufigsten sind die geschäftlichen Verbindungen mit dem Staatssekretariat, mit der Kongregation für die Institute des Geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, mit der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung sowie mit der Kongregation für die Orientalischen Kirchen. Gelegentlich muss man auch mit den Kongregationen für die Glaubenslehre, für die Bischöfe, für die Evangelisierung der Völker und für die Katholische Erziehung und Ausbildung verhandeln. Andere Geschäfte werden mit der Apostolischen Pönitentiarie, mit dem Höchsten Gericht der Apostolischen Signatur und dem Vikariat der Diözese Rom verhandelt.

Generell behandelt die Prokur kirchenrechtliche Aspekte der Ordensgeschäfte in Bezug auf den Heiligen Stuhl. Hauptsächlich betreffen diese Geschäfte Anfragen um die Dispens von den Ordensgelübden, Entlassungen aus dem Orden, Erlaubnisse und Dispensen nach dem allgemeinen Kirchenrecht oder nach unserem Ordensrecht entsprechend unseren Konstitutionen; immer Fälle, welche die Kompetenzen des Generalministers überschreiten; ferner Ermächtigungen, Erlaubnisse und „nihil obstat“ auf finanziellem Gebiet; Bestätigung der Ernennungen des Gesetzlichen Vertreters und Kirchlichen Assistenten; Heilungen oder nachträgliche Gültigmachungen (Sanationes) und Rekurse (bei der CIVC-SVA); Dispensen von der Zölibatspflicht; Bestätigungen von liturgischen Texten (bei der CCD-DS); jene Fälle, die in der Kompetenz der Kongregation für die Orientalischen Kirchen liegen; besondere Fälle bei der Glaubenskongregation; Rekurse beim Höchsten Gericht der Apostolischen Signatur; Reisepässe, Visas und andere Erlaubnisse; besondere Fälle (beim Staatssekretariat); Gleichwertigkeit von Studientiteln (bei der Kongregation für die Katholische Ausbildung); Sondervollmachten für das Forum internum; Ablässe (bei der Apostolischen Pönitentiarie); Beichtvollmacht und Ausübung des priesterlichen Dienstes in Rom (beim Vikariat in Rom); Anfragen von Seiten verschiedener Kongregationen.

Es werden auch Anfragen beantwortet oder Meinungen kundgetan, wenn wir von unseren Provinzialaten oder anderen Instituten, sowohl männlichen wie weiblichen, oder von Diözesen darum angegangen werden.

Die Mitglieder des Büros der Generalprokur sind auch involviert im Technisch-Juristischen Büro des Ordens, dem es zukommt, dem Generalminister und seinem Rat angemessene Informationen und juristischen Beistand zu gewähren.

Zusammensetzung der Prokur

Generalprokurator: Br. Albert D'Souza (Prov. von Maharashtra, Indien)

Vizegeneralprokurator: Br. Alfredo Rava OFMCap (Provinz von Emilia-Romagna, Italien)

 

  • Albert DSouza

    Albert D'Souza

  • Alfredo Rava

    Alfredo Rava

Letzte Änderung am Mittwoch, 26 Mai 2021 22:28